Kinder und Jugendliche prägen die Gesellschaft von heute und morgen

In den Kindern liegt ein enormes Potential an Wissensdurst, Lebensfreude und Gestaltungswillen. Das Verständnis der offenen Jugendarbeit ist geprägt von der Annahme, dass Kinder und Jugendliche je nach Lebensalter und Entwicklungslage ihre persönliche Entwicklung selbst in die Hand nehmen sollten. Es ist demnach Ziel und Zweck der offenen Jugendarbeit diese persönliche Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.

In den letzten Jahrzehnten ist ein tiefgreifender gesellschaftlicher Wandel festzustellen, der sich vor allem in der radikalen Veränderung des sozialen Milieus abbildet. Herausforderungen in den Lebensbereichen Familie, Schule, Ausbildung und Beruf sind beständige Wegbegleiter der Jugendlichen. Die Jugendphase, die sich immer weiter ausdehnt und ihre Struktur verändert, hat sich zu einer eigenständigen Lebensphase entwickelt. Auf der einen Seite haben Jugendliche nie mehr Möglichkeiten gehabt als heutzutage, auf der anderen Seite sind die Anforderungen aber sehr hoch, vielseitige Begabungen erwünscht und Eigenverantwortung gefordert. Das Jugendhaus ist ein offener Ort, Grundlage des Zusammenseins im Haus ist ein hohes Maß an Akzeptanz von Verschiedenheit. Dies ermöglicht ein Zusammensein von unterschiedlichen Jugendlichen am selben Ort.

Unser Haus schafft Freizeitmöglichkeiten für und mit Jugendlichen, die keine Möglichkeit haben, in nahe Städte oder Gemeinden zu fahren.  

Grundsätzlich werden Aktivitäten und Freizeitgestaltungen im Einvernehmen mit den Jugendlichen oder auf Initiative von den Jugendlichen organisiert. Oberste Priorität hat die Mitbestimmung und Förderung der Eigenverantwortung der Jugendlichen. Ein gegenseitiges Geben und Nehmen sind Voraussetzung. Im Laufe der Jahre hat sich über diesen Grundsatz ein friedliches und angenehmes Miteinander entwickelt.

Gesetzliche Grundlage

Das Kinder- und Jugendhaus Belgershain ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die auf der gesetzlichen Grundlage der Paragraphen 11 in Verbindung mit den Paragraphen8a,(Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), 13 und 14 des Sozialgesetzbuches VIII sowie des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (SächsNSG) arbeitet. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) werden im Kinder- und Jugendhaus Belgershain eingehalten.

designed by advisco